FUMARIA

FUMARIA

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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

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Weitere Informationen

Das Taubenkraut ist eine in Europa beheimatete, einjährige krautige Pflanzenart der Gattung Fumaria aus der Familie der Papaveraceae

Es hat lindernde, reinigende, tonisierende, blutdrucksenkende, hyposthenische, harntreibende und entzündungshemmende Eigenschaften für den Darm.

Aufgrund seines bitteren Geschmacks regt er die Verdauungsorgane an und fördert den Appetit

Fumarie (FUMARIA OFFICINALIS L.), geschnitten.

Fumarie (FUMARIA OFFICINALIS L.), geschnitten

Grau-grün bis bläulich-grün gefärbt; enthält zahlreiche Fragmente der zweizähnigen Blätter und Teile des hohlen, kantigen Stängels.

Fumarie (FUMARIA OFFICINALIS L.)

Fumarie (FUMARIA OFFICINALIS L.)

Charakteristisch sind die gekräuselten Blüten, die von hellviolett bis dunkelviolett reichen und an der Spitze einen dunkelvioletten oder bräunlichen Fleck haben

Die Früchte sind kugelförmig, bräunlich-grün und enthalten einen kleinen braunen Samen. Leicht bitter und leicht salzig

Die auch als Palomilla oder Sangre de Cristo bezeichnete Pflanze ist eine in Europa beheimatete einjährige krautige Pflanze aus der Gattung Fumaria in der Familie der Papaveraceae.

Der Weihrauch ist eine in Europa beheimatete einjährige krautige Pflanze aus der Gattung Fumaria in der Familie der Papaveraceae

Fumitory hat lindernde, reinigende, tonisierende, blutdrucksenkende, hyposthenische, harntreibende und entzündungshemmende intestinale Eigenschaften.

Fumitory hat lindernde, reinigende, tonisierende, blutdrucksenkende, hyposthenische, harntreibende und entzündungshemmende Eigenschaften

Für den Appetit: Sein bitterer Geschmack regt die Verdauungssubstanzen an, was den Appetit anregt.

Für die Leber: Sein bitterer Geschmack regt die Verdauungssubstanzen an, was den Appetit anregt.

Für den Appetit

Für die Leber: Dieser Pflanze werden cholagogische Wirkungen nachgesagt (sie steigert die Produktion von Gallensekreten, die wiederum den Verdauungssäften helfen, Fettsäuren aufzulösen). Bei anderen Lebererkrankungen wird der Saft eingenommen, der zur Bekämpfung von Gelbsucht und Hepatitis verwendet wird

Hautprobleme: Diese Pflanze hat große heilende Eigenschaften auf dermatologischer Ebene, da der Saft Akne, Krätze und Dermatose heilen und reduzieren kann. Die Pflanze wird in einem Mörser und Stößel mit etwas Wasser zerkleinert, dann wird die entstandene Masse gepresst oder in eine Serviette gegeben, die Mischung wird einige Stunden stehen gelassen, um die festen Teile zu trennen, und dann durch ein Sieb oder ein feines Tuch gefiltert. Es wird auf die verletzte Haut aufgetragen

Nutzung

50 g Fumaria officinalis pro Liter Wasser. 15 Minuten ziehen lassen und 2 bis 3 Tassen pro Tag vor den Mahlzeiten trinken (als Tonikum, gegen Blutarmut)

Nur 10 Tage pro Monat, da längerer Gebrauch beruhigend, besänftigend, schläfrig und schlankmachend wirkt

Konservierung

Kühl, trocken und vor starken Gerüchen und Verunreinigungen geschützt aufbewahren.

Vorzugsweise kühl, trocken und vor starken Gerüchen und Verunreinigungen geschützt aufbewahren

Erklärung von Allergien

Erklärung von Allergien

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

  1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
  2. Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
  3. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
  4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

DIABETISCHE EIGNUNG : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIRKTIVITÄT : JA

VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA

FREUNDLICH FÜR VEGANER : JA

EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

NICHT

EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

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