GEMAHLENE SPIRULINA

von Alesframa

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Spirulina ist eine Mikroalge, obwohl sie wissenschaftlich gesehen ein Cyanobakterium oder eine einzellige Mikrobe ist.

INHALTSSTOFFE

Trocknete Cyanobakterien der Gattung Arthrospira, insbesondere der beiden Arten Arthrospira platensis und Arthrospira maxima

KARAKTERISTISCHE ORGANOLEPTIK

Farbe: Grün

Geruch: Charakteristisch

Erscheinungsbild: Gemahlen

Konservierung

Aufbewahren an einem kühlen, trockenen Ort, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungsquellen

Aufbewahren an einem kühlen, trockenen Ort, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungsquellen

Allergieerläuterung

Allergieerläuterung

Gemäß Datenblatt

Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:

Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:

ENTHÄLT KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber DIE ABSTANDSFREIHEIT KANN NICHT GARANTIERT WERDEN

Allergien: Enthält keine Allergene als Zutaten

Aufgrund von Kreuzkontaminationen können Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten sein

Sowohl in unseren Einrichtungen als auch bei unseren Lieferanten werden nach jeder Produktion Reinigungs- und Desinfektionsprozesse durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um die Abwesenheit von Spuren zu bestätigen. Wir können jedoch nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Anlage vorhanden sind

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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ERKENNZEICHNUNG VON ALLERGEN

Gemäß dem Königlichen Dekret 1334/1999 vom 31. Juli 1999 zur Genehmigung der allgemeinen Vorschriften für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln und seiner späteren Änderungen. Und Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission.

Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnungen (EG) 1829/2003 (GVO-Lebens- und Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Das heißt, es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Es unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung. Erklärung zu nicht gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Wäre es aus GVO hergestellt worden, unterliegt es nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung

  1. Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO darf es die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten
  2. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das die beiden oben genannten Punkte garantiert
  3. Es werden keine Änderungen am gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher informiert wird

KONFORMITÄTSANFORDERUNGEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

EIGNUNG FÜR ETHNISCHE GRUPPEN UND SONSTIGE:

Gesundheitliche Eignung: JA, offizielles Zertifikat nicht verfügbar

DIABETISCHE EIGNUNG: JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIRKTIVITÄT : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

VORBEREITET FÜR VEGANER : JA

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Glutenfrei
Vegan
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