GEMAHLENER PETERSILIE

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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

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Weitere Informationen

Pflanzen, gesund, sauber und frisch, getrocknet vom Petroselinum sativum, H. und Petroselinum crispum. Es ist eine Grundzutat in vielen Saucen. Es ist eine der Pflanzen, die am reichsten an Vitaminen A und C sowie an Calcium, Eisen und Mangan sind. ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN Farbe: Grün Geruch: Sehr aromatisch Aussehen: Blätter HERKUNFT Ungarn und Polen. NÄHRWERTE (100 Gramm) Konservierung An einem kühlen, trockenen Ort aufbewahren, fern von starken Gerüchen und Kontaminationsquellen. ALLERGENDEKLARATION Gemäß den technischen Daten des/der Lieferanten: ENTHÄLT KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, ABER DAS FEHLEN VON SPUREN KANN NICHT GARANTIERT WERDEN. ALLERGENE: Enthält keine Allergene als Zutaten. Durch Kreuzkontamination können Spuren von Sellerie, Nüssen, Senf und Sesam enthalten sein. Sowohl in unseren Einrichtungen als auch in denen unserer Lieferanten werden Reinigungs- und Hygieneprozesse nach jeder Produktion durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme zur Bestätigung des Fehlens von Spuren. Dennoch können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer versehentlichen Kontamination in der Anlage vorhanden sind. GEMEINSCHAFTLICHE RICHTLINIE 2006/142/EG ZU INHALTSSTOFFEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG Gemäß der Richtlinie 2003/89/EG ist im Folgenden eine Liste von allergenen Inhaltsstoffen aufgeführt, die zur Schutz der Verbraucher auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Substanzen Allergien verursachen kann. ERKLÄRUNG ÜBER NICHT GENETISCH VERÄNDERT Das Produkt fällt nicht unter die Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Es enthält also weder GVO noch besteht es aus GVO, noch wurde es aus GVO hergestellt oder enthält Zutaten, die aus GVO hergestellt wurden. Daher unterliegt es nicht den spezifischen Kennzeichnungsanforderungen der genannten Verordnung. Im Falle einer versehentlichen Kontamination mit GVO würde diese nicht die in dieser Verordnung festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Unser Lieferant hat ein Identitätssystem eingerichtet, das die beiden oben genannten Punkte garantiert. Es wird keine Änderung am gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde zuvor informiert wird. ANWENDBARE GESETZE VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 betreffend die anzuwendenden mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittelprodukte Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 betreffend die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen sowie die Rückverfolgbarkeit von aus diesen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln und zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Bereitstellung von Informationen für den Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90
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