GINKGO BILOBA

GINKGO BILOBA

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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

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Weitere Informationen

Ginkgo ist eines der besten Mittel zur Verbesserung der Blutzirkulation. Der Grund dafür liegt in der Fähigkeit der Extrakte aus dieser Pflanze, die Blutgefäße zu erweitern und den Blutkreislauf zu verbessern

GINKGO BILOBA L.

Zerkleinerte Blätter von GINKGO BILOBA L.

Ginkgo ist eines der besten Mittel zur Verbesserung der Blutzirkulation. Der Grund liegt in der Fähigkeit der Extrakte aus dieser Pflanze, die Blutgefäße zu erweitern und das Blut besser zirkulieren zu lassen.

Ginkgo ist eines der besten Mittel zur Verbesserung der Blutzirkulation

Es hat auch antioxidative Eigenschaften, da es in der Lage ist, freie Radikale zu bekämpfen, die für den Verfall der Zellen und den Ausbruch vieler degenerativer Krankheiten verantwortlich sind

Ginkgo-Samen enthalten Enzyme, die helfen, Alkohol schneller abzubauen.

Ginkgo-Samen enthalten Enzyme, die helfen, Alkohol schneller abzubauen

Eigenschaften

Zerebraler und peripherer Vasodilatator, Kapillarschützer, Antivarkotikum, Antihämorrhoidikum, Diuretikum.

Indikative Eigenschaften

Anwendungsgebiete

  • Krampfadern, Ödeme, Hämorrhoiden, zerebrale Durchblutungsstörung, Kapillarzerbrechlichkeit, Phlebitis, Thrombophlebitis
  • Prävention von Parkinsonismus, Thromboembolie.
  • Prävention von Parkinsonismus, Thromboembolie
  • Eingesetzt in der Geriatrie zur Verbesserung des Gedächtnisses

Vorsichtsmaßnahmen

  • Vorsichtsmaßnahmen

  • Vorsichtsmaßnahmen

    Es kann die Wirkung von oralen Antikoagulantien, Thrombozytenaggregationshemmern und Heparinen verstärken

    Kontraindikationen

    Kontraindikationen

    Überempfindlichkeit

    Eine Überempfindlichkeit gegen Ginkgo. Bluthochdruck. Diabetes

    Diabetes

    Anbau und Ernte

    Kultivierung und Sammlung

    Pflanzenteil: BLÄTTER

    VORSTELLUNG: SCHNITT

    VORBEREITUNG: SCHNITT

    Herkunftsland: CHINA

    Kollektion: Handverlesen

    ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN

    KALAKTERISTIK

    FARBE: Dunkelgrün

    SPELL: Charakteristisch

    Smell: Charakteristisch

    Smell: Charakteristisch

    FLAVOUR: Korrekt

    FLAVOUR: Dunkelgrün

    FLAVOUR: Charakteristisch

    FLAVOUR: Charakteristisch

    FLAVOUR: Charakteristisch

    FLAVOUR: Charakteristisch

    Lagerung

    Konservierung

    Kühl, trocken und fern von starken Gerüchen und Verunreinigungsquellen aufbewahren

    Kühl, trocken und fern von starken Gerüchen und Verunreinigungsquellen aufbewahren

    Erklärung von Allergien

    Erklärung von Allergien

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

    Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

    ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

    Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

    Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

    GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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    Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

    Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

    1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
    2. Im Falle einer zufälligen Verunreinigung mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte.
    3. Im Falle einer zufälligen Verunreinigung überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
    4. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
    5. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

    VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

    • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
    • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
    • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
    • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
    • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
    • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
    • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
    • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
    • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
    • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
    • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

    Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

  • HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

    DIABETISCHE EIGNUNG : JA

    VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

    DIABETIKERGEeignet : JA

    VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA

    FREUNDLICH FÜR VEGANER : JA

    EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

  • Automatisch übersetzt