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Weitere Informationen
Runde Frucht von Capsicum frutencens Linnaeus. Ihre Farbe ist dunkel- bis hellrot. Charakteristischer Geruch und stark stechender Geschmack
Produkt, das durch Mahlen der getrockneten, gesunden und sauberen Früchte der Sorten Capsicum frutescens und/oder Capsicum Annuum gewonnen wird
Die Farbe ist dunkel- bis hellrot. Charakteristischer Geruch und stark scharfer Geschmack
Sie haben einen charakteristischen Geruch und einen stark scharfen Geschmack
Gemahlener Cayennepfeffer ist das Pulver, das durch Mahlen der Früchte einer oder mehrerer Arten von Capsicum (Chili oder Chili) gewonnen wird, die zuvor getrocknet wurden.
Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:
NICHT GLUTEN enthaltend
ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe
GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG
Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.
Erklärung von nicht gentechnisch veränderten
Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
Im Falle einer zufälligen Verunreinigung mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte.
Im Falle einer zufälligen Verunreinigung überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird
VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN
VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
Verordnung (EG) Nr. 608/2004
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:
HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden
DIABETISCHE EIGNUNG : JA
VEGETARISCHE EIGNUNG : JA
DIABETIKERGEeignet : JA
VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA
FREUNDLICH FÜR VEGANER : JA
Für CELIACS geeignet : JA
Ja
Für CELIACS geeignet : JA
Andere nicht-kulinarische Verwendungen:
Es ist antiseptisch, enthält Vitamin C und Beta-Carotin. Sie stärkt das Herz und die Arterien, reguliert den Blutkreislauf und den Blutdruck.
Sie ist ein Antiseptikum und enthält Vitamin C und Beta-Carotin
Es kann als äußeres Antiseptikum verwendet werden, eine dünne Schicht auf der gereinigten Wunde vernichtet Keime und beschleunigt den Heilungsprozess
Auch in der Behandlung von Infektionen der Zähne und des Zahnfleisches, die Beseitigung von Schmerzen und Entzündungen, für die es auf die Zahnbürste aufgetragen und sanft auf die betroffenen Bereiche gebürstet wird,