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Glutenfrei
Halbfermentierter grüner Tee, Jasminblüten und Aroma
Frisch duftender grüner Tee mit duftenden Jasminblüten
Frisch duftender grüner Tee mit duftenden Jasminblüten
ZUTATEN
Grüner Tee (97%), Jasminblüte und Aromen.
Organoleptische Eigenschaften
Farbe: grün
Geruch: blumig
Geschmack: herb, bitter und blumig
Ursprung
Europäische Union
ANLEITUNG: Wasser zwischen 70º und 90º erhitzen, für eine Tasse 1 gestrichenen Esslöffel des Produkts in einen Filter oder ein Sieb mit einem Loch von nicht mehr als 0,4 mm geben; Gießen Sie das heiße Wasser über die Blätter und lassen Sie es 2-3 Minuten einwirken.
SPEICHERUNG
Lagerung bei Raumtemperatur. Maximale Temperatur von 20°C und maximale relative Luftfeuchtigkeit von 60%.
ALLERGENERKLÄRUNG
Laut dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
ES ENTHÄLT KEIN GLUTEN ALS BESTANDTEIL, JEDOCH KANN DIE FREIHEIT VON SPUREN NICHT GARANTIERT WERDEN.
ALLERGENE: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe.
Hergestellt in einer Industrie, die Produkte verarbeitet, die Sulfite, Soja, Nüsse, Milch und deren Derivate enthalten. Aufgrund von Kreuzkontamination kann es SPUREN von Sellerie, Senf und Sesam enthalten.
Sowohl in unseren Einrichtungen als auch in denen unseres Lieferanten werden nach jeder Produktion Reinigungs- und Desinfektionsprozesse durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Verifizierungssysteme zur Bestätigung der Abwesenheit von Spuren. wir können jedoch nicht bestätigen, dass die Produkte aufgrund einer versehentlichen Kontamination frei von Allergenen sind, die in der Pflanze vorhanden sind.
An einem kühlen, trockenen und lichtgeschützten Ort aufbewahren.
Gemäß KÖNIGLICHEM DEKRET 1334/1999 vom 31. Juli, der den Allgemeinen Standard für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln und seine nachfolgenden Änderungen genehmigt. und Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel, durch die die Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (CE) Nr 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. Dieses Produkt passt zu: |
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Substanz |
Präsentieren Sie im Produkt |
Präsentieren Sie im Plan |
Glutenhaltiges Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridsorten und Folgeprodukte. |
Nein |
Ja |
Krebstiere und Produkte auf Krebstierbasis. |
Nein |
Nein |
Eier und Produkte auf Eibasis. |
Nein |
Nein |
Fisch und Produkte auf Fischbasis. |
Nein |
Nein |
Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis. |
Nein |
Nein |
Soja und Produkte auf Sojabasis. |
Nein |
Ja |
Milch und ihre Derivate (einschließlich Laktose). |
Nein |
Ja |
Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse oder australische Nüsse und Derivate. |
Nein |
Ja |
Sellerie und abgeleitete Produkte. |
Nein |
Ja |
Senf und daraus gewonnene Produkte. |
Nein |
Ja |
Sesamsamen und Produkte auf Basis von Sesamsamen. |
Nein |
Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen über 10 mg/kg oder 10 mg/Liter bezogen auf Gesamt-SO2. |
Ja |
Ja |
Lupinen und Produkte auf Lupinenbasis. |
Nein |
Nein |
Schalentiere und Produkte auf Schalentierbasis. |
Nein |
Nein |
Kontaminanten und Mykotoxine: Die Höchstgrenze für Kontaminanten und Mykotoxine wird durch die Verordnungen 1881/2006/EG, 488/2014/EG, 1006/2015/EG und 165/2010 geregelt /EC; In Bezug auf Pestizide wird die EG-Verordnung 396/2005 sowie die EG-Verordnung 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften in Lebensmitteln eingehalten. Dieses Produkt entspricht der allgemeinen Lebensmittelnorm 178/2002/EG und der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene. -Mikrobiologie: Anpassung an THIE-Empfehlungen bezüglich mikrobiologischer Anforderungen und EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, definierte Kriterien für die Analyse von Lysteria monocytogenes.
ZUSATZINFORMATIONEN
Erklärung GMO
-Laut den Aussagen unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass die Produkte nicht aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemäß den Verordnungen 1829/2003/CE und 1830/2003/CE stammen, und auch die Technik nicht verwendet. der Bestrahlung in unseren Produkten, in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 348/2001.
Bestrahlung
Dieses Produkt wurde keinerlei ionisierender Strahlung ausgesetzt.
Verpackungund Verpackung
Durch die Zulassung unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass unsere Produkte der Verordnung EG 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, CE 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, in Kontakt zu kommen, entsprechen Kontakt mit Lebensmitteln, CE 10/2011, auf Kunststoffmaterialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Pestizide und PHAs
Unser Lieferant hat in seinem Qualitätssystem die Kontrolle von Pestiziden und PHAs in Übereinstimmung mit der geltenden EU-Gesetzgebung eingeführt.