HERNIARIA (Steinbrecher)

von Alesframa

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Hernaria, auch bekannt als Steinbrecher oder Steinbrecher, wird seit dem Altertum von verschiedenen Zivilisationen zur Auflösung von Nierensteinen verwendet. Die traditionelle chinesische Medizin empfiehlt ihn auch als hepatoprotektives Mittel.

Verwendung: 60 Gramm Herniaria in einen Liter kochendes Wasser geben. Vom Herd nehmen und mindestens 10 Minuten ziehen lassen. Abseihen und nach Geschmack süßen

Glutenfrei
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Weitere Informationen

Hernaria, auch Steinbrecher genannt, wird seit dem Altertum von verschiedenen Zivilisationen zur Auflösung von Nierensteinen verwendet. Die traditionelle chinesische Medizin empfiehlt ihn auch als hepatoprotektives Mittel.

Aufguss: 60 Gramm Herniaria in einen Liter kochendes Wasser geben. Vom Herd nehmen und mindestens 10 Minuten ziehen lassen. Abseihen und nach Geschmack süßen, da es einen gewissen bitteren Geschmack im Mund hat.

Aufguss: In einen Liter kochendes Wasser 60 Gramm Herniaria geben

Bei Nierensteinen ist es ratsam, 30 Tage hintereinander drei Tassen dieses Aufgusses pro Tag zu konsumieren, auch wenn die Steine bereits ausgeschieden sind.

Bei Nierensteinen ist es ratsam, 30 Tage hintereinander drei Tassen dieses Aufgusses pro Tag zu konsumieren, auch wenn die Steine bereits ausgeschieden sind

Gleiche Einnahme für Blasensteine.

Gleiche Einnahme für Blasensteine.

Gleiche Einnahme für Blasensteine

Herkunft: Spanien

ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN

Farbe: Grün, bräunlich-grün

Farbe: Grün, bräunlich-grün

Geruch: Charakteristisch, kein Fremdgeruch vorhanden

Geschmack: Charakteristisch, kein Fremdgeruch vorhanden

Erscheinungsbild: Korrekt

Erscheinungsbild: Korrekt

Lagerung

Lagerung

Lagerung an einem kühlen Ort

Kühl, trocken und vor starken Gerüchen und Verunreinigungen geschützt aufbewahren

Kühl, trocken und vor starken Gerüchen und Verunreinigungen geschützt aufbewahren

VADEMECUM: (Quelle: https://enestadobeta.com/fitoterapia/web/plantas/279.html)

  • WirkstoffeTriterpensaponoside, Cumarine: Umbiliferon; Flavonoide: Herniarin; Gerbstoffe
  • Pharmakologische WirkungDie Pflanze ist wissenschaftlich wenig erforscht und wird im Volksmund als Diuretikum (im Volksmund auch Steinbrecher genannt) und als krampflösendes Mittel auf der Ebene der Harnwege verwendet (die Wirkung könnte auf Kaliumsalze und Cumarine zurückzuführen sein); beruhigend.
  • IndikationenZustände, in denen eine verstärkte Diurese erforderlich ist: Erkrankungen des Urogenitalsystems (Blasenentzündung, Harnleiterentzündung, Harnröhrenentzündung, Nierenbeckenentzündung, Oligurie, Urolithiasis), Hyperazotämie, Hyperurikämie, Gicht, arterielle Hypertonie, Ödeme, Übergewicht mit Flüssigkeitsretention. Bei äußerlicher Anwendung: Ekzeme, Schuppenflechte.Kontraindikationen
  • Verschreiben Sie keine Darreichungsformen mit alkoholischem Inhalt zur oralen Verabreichung an Kinder unter zwei Jahren oder an Patienten, die einen Alkoholentzug durchmachen.
  • Nicht verschreiben
  • Vorsichtsmaßnahmen / Intoxikationen Die Anwendung als Diuretikum bei Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder mäßiger oder schwerer Niereninsuffizienz sollte nur auf ärztliche Anweisung und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, da die Gefahr einer unkontrollierten Flüssigkeitsaufnahme, die Möglichkeit einer Blutdruckdekompensation oder, wenn die Kaliumausscheidung beträchtlich ist, eine Verstärkung der Wirkung von Kardiotonika besteht

ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

Gemäß dem Produktinformationsblatt

Gemäß dem Datenblatt des/der Anbieter(s):

Gemäß dem Datenblatt des/der Anbieter(s):

Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

  1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
  2. Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
  3. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
  4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

DIABETISCHE EIGNUNG : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIRKTIVITÄT : JA

VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA

FREUNDLICH FÜR VEGANER : JA

Geeignet für CELIACS : NEIN

NICHT

Geeignet für CELIACS : NEIN

Automatisch übersetzt

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