Das Pack Gesetz der Reinheit bayerischer 24 Flaschen besteht aus:
- 2x Weihenstephan Vitus 50 cl
- 2x Weihenstephan Hefeweiss 50 cl
- 2x HB Original 33 cl
- 2x HB Dunkel 50 cl
- 2x Andechs Spezial Hell 50 cl
- 2x Andechs Doppelbock Dunkel 50 cl
- 2x Einsiedler Hell 33 cl
- 2x HB Münchner Weisse 50 cl
- 2x HB Schwarze Weisse 50 cl
- 2x Weihenstephan Korbinian 50 cl
- 2x Weihenstephan Hefeweiss Dunkel 50 cl
- 2x Andechs Bergbock Hell 50 cl
Das Reinheitsgebot Bayerns von 1516
Am 23. April 1516 erließ Wilhelm IV. von Bayern das Reinheitsgebot, das gesetzlich festlegte, dass Bier nur aus drei Zutaten hergestellt werden durfte: Wasser, Gerstenmalz und Hopfen. Es wird angenommen, dass dies die erste gesetzliche Regelung eines Lebensmittels war. Dies geschah in der bayerischen Stadt Ingolstadt am Fluss Donau. Das Hauptmotiv dieser Verordnung lag darin, dass Wilhelm IV. von Bayern das Monopol auf Gerste hatte. Auf diese Weise konnte er als einziger Lieferant eines Grundbestandteils für die Bierherstellung nicht nur seine Verkäufe steigern, sondern auch den Preis erhöhen, da es keine Konkurrenzgetreidesorten gab.
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