BIRKENBLÄTTER

BIRKENBLÄTTER

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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

Vegan

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Weitere Informationen

Birkenblätter werden seit dem Altertum zur Behandlung von Rheuma, Gicht und Erkrankungen der Harnwege eingesetzt. Tisane werden durch Abkochen von ein bis zwei Esslöffeln getrockneter Blätter pro Tasse Wasser zubereitet, wobei eine Prise Natron hinzugefügt wird. Der Aufguss hat einen aromatischen Geruch und einen bitteren Geschmack.

BIRKEN (BETULA ALBA L.) GESCHNITTENE BLÄTTER

BEDUL (BETULA ALBA L.)

Birkenblätter werden seit dem Altertum zur Behandlung von Rheuma, Gicht und Erkrankungen der Harnwege verwendet. Tisane werden durch Abkochen von ein bis zwei Esslöffeln getrockneter Blätter pro Tasse Wasser zubereitet, wobei eine Prise Natron hinzugefügt wird. Der Aufguss hat einen aromatischen Geruch und einen bitteren Geschmack. Sie enthalten Saponine, ätherische Öle, Gerbstoffe und pflanzliche Antiseptika (Phytoside)

Birkenblätter haben anerkannte harntreibende Eigenschaften und sind nützlich bei der Behandlung von rheumatischen Erkrankungen und Gicht (Harnsäure). Es erzeugt eine Ausscheidung, die die Nieren nicht reizt. (innerliche Anwendung) Behandlung von Ödemen kardiorenalen Ursprungs. (innerliche Anwendung) Aktiviert die Funktion der Nieren. (innerliche Anwendung)

Birkenblätter sind auch nützlich bei der Behandlung von rheumatischen Beschwerden und Gicht (Harnsäure)

EIGENSCHAFTEN:

Harntreibend, entzündungshemmend, febrifugal, adstringierend

ANZEIGEN:

Harnwegserkrankungen, Rheuma, Ödeme, Fieber, biliäre Dyskinesien

VORSICHTSMASSNAHMEN:

Nicht beschrieben

Nicht beschrieben.

Vorsichtsmaßnahmen

KONTRAINDIKATIONEN:

Nicht beschrieben

Nicht beschrieben

(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)

(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)

Der Aufguss aus Birkenblättern ist ein starkes Diuretikum, das in der Lage ist, Nieren- und Blasensteine aufzulösen, wofür empfohlen wird, dem Aufguss eine Prise Natriumbicarbonat hinzuzufügen.

(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICALES PLAMECA)

Nicht beschrieben

Verwendungszwecke:

Teesin wird durch Abkochen von ein bis zwei Esslöffeln getrockneter Blätter pro Tasse Wasser zubereitet, wobei eine Prise Natron hinzugefügt wird. Der Aufguss hat einen aromatischen Geruch und einen bitteren Geschmack. Sie enthalten Saponine, ätherische Öle, Gerbstoffe und pflanzliche Antiseptika (Phytoside)

Schutz

Kühl und trocken aufbewahren, fern von starken Gerüchen und Kontaminationsquellen

Lagerung

Aufbewahrung

Kühl und trocken lagern, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungen.

Erklärung von Allergien

Erklärung von Allergien

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

  1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
  2. Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
  3. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
  4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

DIABETISCHE EIGNUNG : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIABETIKERGEeignet : JA

VEREINBARKEIT FÜR VEGANER: JA

FREUNDLICH FÜR VEGANER: JA

EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

NICHT

EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

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