BOLDO BLÄTTER

von Alesframa

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Der Boldo-Aufguss ist stark verdauungsfördernd und hilft bei der Wiederherstellung von Leber und Gallenblase

Es regt die Gallenproduktion (es kann den Gallenfluss verdoppeln) und den Abfluss von Flüssigkeit aus der Gallenblase an, was die Verdauung fördert und die Symptome einer Leber- oder Gallenblasenfehlfunktion (Blähungen und Darmkrämpfe) bekämpft.

Boldo-Infusion ist sehr verdauungsfördernd und hilft bei der Reparatur von Leber und Gallenblase

Glutenfrei
Vegan
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Alesframa
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Weitere Informationen

Boldo (POEMUS BOLDUS) ganze/geschnittene Blätter

Boldo (POEMUS BOLDUS) ganze/geschnittene Blätter

Boldo-Aufguss ist sehr verdauungsfördernd und repariert die Leber und die Gallenblase. Die Boldo-Blätter können allein oder in Kombination mit anderen verdauungsfördernden Pflanzen eingenommen werden. Lösen Sie einen Esslöffel Boldo oder eine Pflanzenmischung in einem halben Glas Wasser auf und lassen Sie es über Nacht stehen. Am nächsten Tag ein paar Tropfen Zitronensaft hinzufügen. Nehmen Sie vor der Einnahme des Präparats einen Teelöffel Olivenöl ein, um die Entleerung der Gallenblase zu fördern

Der Verzehr von Boldo regt die Produktion von Galle (er kann den Gallenfluss verdoppeln) und den Abfluss von Flüssigkeit aus der Gallenblase an, was die Verdauung fördert und Symptome bekämpft, die durch eine Funktionsstörung der Leber oder der Gallenblase entstehen (Blähungen und Darmkrämpfe)

EIGENSCHAFTEN:

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Verdauungsfördernd, cholagog (Galle ausstoßend) und harntreibend. In hohen Dosen wirkt es narkotisierend und hypnotisierend

INDIKATIONEN:

Indikationen:

Hepatitis, hepatisch-biliäre Insuffizienz, biliäre Lithiasis, Leberkolik. Verdauungskrämpfe, hyposekretorische Dyspepsie. Schlaflosigkeit. Blasenentzündung

VORSICHTSMASSNAHMEN:

Nicht bei längerer Behandlung verwenden. Hohe Dosen können eine narkotisierende Wirkung haben.

Nicht bei längerer Behandlung anwenden

TRAINDIKATIONEN:

TRAINDIKATIONEN:

Schwangerschaft und Schwangerschaft

Schwangerschaft und Stillen

(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)

(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)

Schutz

Kühl und trocken aufbewahren, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungsquellen

(Quelle: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)

ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

  1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
  2. Im Falle einer zufälligen Verunreinigung mit GVO werden die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten.
  3. Wenn eine zufällige Verunreinigung vorliegt, werden die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten
  4. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
  5. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

DIABETISCHE EIGNUNG : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIRKTIVITÄT : JA

VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA

VORBEREITUNG FÜR VEGANER : JA

EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

Automatisch übersetzt

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