GOLDENER SESAM (GOLDENER SESAM)

von Alesframa

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ZUTATEN: Sesamsamen, Sesamun Indicum, gereinigt und geröstet.

Sesam, dessen Samen Sesam (Sesasum indicum) heißt, ist eine Pflanze, die wegen ihrer ölhaltigen Samen angebaut wird

Sesam, dessen Samen Sesam (Sesasum indicum) heißt, ist eine Pflanze, die wegen ihrer ölhaltigen Samen angebaut wird.

Sesamsamen, Sesamun Indicum, gereinigt und geröstet

Glutenfrei
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Weitere Informationen

ZUTATEN: Sesamsamen, Sesamun Indicum, gereinigt und geröstet.

Sesam, dessen Samen Sesam (Sesasum indicum) heißt, ist eine Pflanze, die wegen ihrer ölhaltigen Samen angebaut wird

Sesam, dessen Samen Sesam (Sesasum indicum) heißt, ist eine Pflanze, die wegen ihrer ölhaltigen Samen angebaut wird.

Sesamsamen sind die Samen der Sesampflanze

Sesamsamen sind Ölsamen. Sie enthalten 85% ungesättigte Fettsäuren, 22% Eiweiß, das reich an essentiellen Aminosäuren ist, und 5% Mineralstoffe. Sie haben einen hohen Nährwert: Kalzium, Phosphor, Eisen, Magnesium und die Vitamine B3 und E (ein natürliches Antioxidans). Außerdem liefern sie Lecithin, ein phosphorhaltiges Fett, das ein wichtiger Nährstoff für Gehirnzellen und Sehnerven ist. Aufgrund der vielen Nährstoffe, die er enthält, wird er zu einem energiespendenden und müde machenden Mittel. Sie enthalten Fettsäuren, die das Blut flüssig halten und so dazu beitragen, schlechtes Cholesterin aufzulösen.

Angaben

Osteoporose

Osteoporose

Vorbeugend bei geistiger und nervlicher Erschöpfung.

(Quelle: VADEMECUM PLAMECA)

(Quelle: VADEMECUM PLAMECA)

Nährwertangaben (100 g)

(Quelle: VADEMECUM PLAMECA)

Energie Kcal

636

Fett (g)

Trans-Fett (g)

Gesättigtes Fett (g)

49,7

0,0

7

Kohlenhydrate (g)

Zucker (g)

23.5

23.5

0,3

Ballaststoffe (g)

11,8

Protein (g)

17,8

Salz (mg)

27,5

Kühl, trocken und vor Licht geschützt lagern.

Kühl, trocken und vor Licht geschützt lagern

ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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Nachfolgend finden Sie eine Liste allergener Zutaten, die gemäß der Richtlinie 2003/89/EG zum Schutz der Verbraucher auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

  1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
  2. Im Falle einer zufälligen Verunreinigung mit GVO werden die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten.
  3. Wenn eine zufällige Verunreinigung vorliegt, werden die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten
  4. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
  5. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

DIABETISCHE EIGNUNG : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIRKTIVITÄT : JA

VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA

FREUNDLICH FÜR VEGANER : JA

EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

Automatisch übersetzt

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