Die Blüten des Lavendels haben heilende Eigenschaften bei Halsbeschwerden, wie z. B. Reizungen; sie wirken beruhigend und sind nützlich bei Neuralgien. Die Wirkstoffe werden vor allem äußerlich angewendet, in Bädern, Kompressen und zur Desinfektion von Wunden und Verletzungen. Es ist nützlich bei den ersten Symptomen von grippeähnlichen Prozessen. Es ist auch ein Stimulans, krampflösend (leichtes Beruhigungsmittel), ein gutes Mittel gegen Melancholie, nervöse Störungen und Schwindel; auch beliebt in der Verdauung Anwendungen
Die Pflanze enthält bis zu 3% stark parfümiertes ätherisches Öl (oleum lavandulae), das Linalinacetat, Geraniol und Borneol enthält, sowie 12% Gerbstoffe. Lavendelöl wird in der Zusammensetzung von Antirheumamitteln verwendet. Lavendelalkohol eignet sich sehr gut zum Einreiben, als Zusatz zu durchblutungsfördernden Bädern oder zur Linderung von Müdigkeit. Die Kosmetikindustrie ist der größte Verbraucher von Lavendelessenz; sie ist einer der Bestandteile von Eau de Cologne. Die getrockneten Blüten werden zur Beduftung von Kleidung und zur Mottenabwehr verwendet.
Flavendel ist ein ausgezeichnetes Schönheitsmittel und eine der bekanntesten und beliebtesten Pflanzen für ihr Aroma und ihre Heilwirkung. Er hat einen scharfen, etwas bitteren Geschmack
EIGENSCHAFTEN:
Harntreibend, harntreibend und entzündungshemmend
Harntreibend, schweißtreibend, gallentreibend, stimulierend, karminativ, krampflösend, magenstärkend, antiseptisch.
Sie hat einen scharfen, etwas bitteren Geschmack
INDIKATIONEN:
Indikationen:
Bluthochdruck
Bluthochdruck, Meteorismus, Krampfhusten, Keuchhusten, Oligurie, langsame Verdauung.
Zur äußerlichen Anwendung
Außerliche Anwendung: Pharyngitis, Stomatitis.
Außerliche Anwendung: Pharyngitis, Stomatitis
VORSICHTSMASSNAHMEN:
Nicht beschrieben
Nicht beschrieben.
Nicht beschrieben
KONTRAINDIKATIONEN:
Nicht beschrieben
Nicht beschrieben
(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)
(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)
Verwendung:
- Aufguss. Es wird mit einem Esslöffel getrockneter Blüten in einer Tasse Wasser zubereitet. 10 bis 15 Minuten kochen lassen. Es kann bis zu dreimal am Tag eingenommen werden
- Thematische Verwendung. Der gleiche Aufguss wird zubereitet und mit diesem Aufguss gewaschen. Ideal für die Behandlung von Hautinfektionen
Konservierung
Lagerung
Kühl aufbewahren
Kühl und trocken lagern, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungen
Erklärung von Allergien
Erklärung von Allergien
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden
Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.
ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe
Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten
Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind
GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG
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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.
Erklärung von nicht gentechnisch veränderten
- Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
- Im Falle einer zufälligen Verunreinigung mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte.
- Im Falle einer zufälligen Verunreinigung überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
- Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird
VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN
- VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
- Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
- Verordnung (EG) Nr. 608/2004
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:
HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden
DIABETISCHE EIGNUNG : JA
VEGETARISCHE EIGNUNG : JA
DIRKTIVITÄT : JA
VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA
VORBEREITUNG FÜR VEGANER : JA
EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN
NICHT
EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN