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Glutenfrei
ZUTATEN: Ceylon Schwarztee 74%, Orange, Zimt, Ingwer, Nelken, rosa Pfeffer, Kardamom, Vanille und Aromen.
Eine Variante des klassischen pakistanischen Tees, verfeinert mit einem Hauch von Vanille. Köstlich in Milch aufgegossen und mit Rohrzucker gesüßt.
Eine Variante des klassischen pakistanischen Tees, verfeinert mit einem Hauch von Vanille
INHALTSSTOFFE
Schwarzer Tee aus Ceylon 74%, Orange, Zimt, Ingwer, Nelken, Nelken, rosa Pfeffer, Kardamom, Vanille und Aromen.
Herkunft
EUROPÄISCHE UNION
Europäische Union
GESCHMACKSEIGENSCHAFTEN: Europäische Union
ANLEITUNG
Wasser zwischen 70º und 90º erhitzen, für eine Tasse 1 gestrichenen Esslöffel des Produkts in einen Filter oder ein Sieb mit einer Öffnung von nicht mehr als 0,4 mm geben; das heiße Wasser über die Blätter gießen und ziehen lassen.
Lagerung
Lagerung bei Raumtemperatur. Maximale Temperatur 20°C und maximale relative Luftfeuchtigkeit 60%.
Lagerung bei Raumtemperatur
Hinweis auf Allergien
Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:
Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:
Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden
Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.
ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe.
Hergestellt in einer Industrie, die Produkte verarbeitet, die Sulphite, Soja, Nüsse, Milch und deren Derivate enthalten. Kann Sellerie, Senf und Sesam enthalten
Mais, Senf und Sesam
Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jeder Produktion durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Wir können jedoch nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Verunreinigung in der Anlage vorhanden sind
Kühl, trocken und vor Licht geschützt aufbewahren
Gemäß dem KÖNIGLICHEN ERLASS 1334/1999 vom 31. Juli 1999 zur Genehmigung der allgemeinen Vorschriften für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln und seiner späteren Änderungen. Und Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. Dieses Produkt erfüllt die folgenden Anforderungen: Stoff Vorhanden im Produkt Gegenwart im Werk Getreide, das Gluten enthält: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder ihre Hybridsorten und daraus hergestellte Erzeugnisse
Nein Nein Ja Krustentiere und Krustentierprodukte Krustentiere und Krustentierprodukte Krustentiere und Krustentierprodukte
Nein Krustentiere und Krustentiererzeugnisse
Nein Eier und Produkte auf Eibasis Nein Nein Eier und Eiprodukte
Nein Fisch und Fischprodukte Fisch und Fischprodukte
Nein Nein Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis
Nein Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis
Nein Sojabohnen und Produkte auf Sojabasis Nein Ja Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose) Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
Nein Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
Ja Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse oder australische Walnüsse und Nussprodukte
Nein Nein Ja Copiumund abgeleitete Produkte. Nein Ja Senfund daraus hergestellte Produkte. Nein Ja Sesamsamen und Produkte auf der Basis von Sesamsamen Sesamsamen und Produkte auf der Basis von Sesamsamen Sesamsamen und Produkte auf der Basis von Sesamsamen
Nein Sesamsamen und Sesamsamenprodukte
Nein Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf Gesamt-SO2. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf Gesamt-SO2
Ja Ja Ja Lupinen und Lupinenprodukte Lupinen und Lupinenprodukte Lupinen und Lupinenprodukte Lupinen und Lupinenprodukte
Nein Lupinen und Lupinenprodukte
Nein Molluskenschalen und Muschelerzeugnisse Molluskenschalen und Muschelerzeugnisse Molluskenschalen und Muschelerzeugnisse
Nein Molluskenschalen und Schalentiererzeugnisse
Nein Schadstoffe und Mykotoxine: Der Höchstwert für Kontaminanten und Mykotoxine wird durch die Verordnungen 1881/2006/EG, 488/2014/EG, 1006/2015/EG und 165/2010/EG geregelt; für Pestizide wird die Verordnung EG 396/2005 eingehalten, ebenso wie die Verordnung EG 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in Lebensmitteln - Dieses Produkt entspricht dem allgemeinen Lebensmittelrecht 178/2002/EG und der Verordnung EG 852/2004 über Lebensmittelhygiene. -Mikrobiologie: entspricht den THIE-Empfehlungen für mikrobiologische Anforderungen und der EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, definierte Kriterien für die Analyse von Lysteria monocytogenes. Mikrobiologie: entspricht den THIE-Empfehlungen für mikrobiologische Anforderungen und der EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, definierte Kriterien für die Analyse von Lysteria monocytogenes
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Erklärung GMO
Fisch und Fischerzeugnisse
Nach den Erklärungen unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass die Produkte nicht aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemäß den Verordnungen 1829/2003/EG und 1830/2003/EG stammen, und dass außerdem die Bestrahlungstechnik in unseren Produkten nicht verwendet wird, in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 348/2001.
Bestrahlung wird in unseren Produkten nicht verwendet, in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 348/2001
Strahlung Dieses Produkt wurde keiner Art von ionisierender Strahlung ausgesetzt. Dieses Produkt wurde keiner Art von ionisierender Strahlung ausgesetzt
Verpackung
Durch die Zulassung unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass unsere Produkte der EG-Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der EG-Verordnung 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und der EG-Verordnung 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen
Pestizide und PHA's
Unser Lieferant hat in seinem Qualitätssystem die Kontrolle von Pestiziden und PHA's in Übereinstimmung mit der aktuellen EU-Gesetzgebung festgelegt