ZIMTSTANGE CEYLAN 4/0 GLUTENFREI

von Alesframa

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Zimt, getrocknete, größtenteils von der Epidermisschicht befreite Rinde, charakteristische rötlich-braune Farbe und glatte Oberfläche. Charakteristisches Aroma und Geschmack, süß und etwas scharf, erinnert an Holz

Erscheinungsbild: Zweig.

Farbe: Bräunlich-braun

Farbe: Rötlich braun bis lederartig braun.

Farbe: Rötlich braun bis lederartig braun

Geruch: Charakteristisch. Keine Fremdgerüche

Abwesenheit von Fremdgerüchen

Geschmack: Charakteristisch

Geschmack: Charakteristisch. Abwesenheit von Nebengeschmack

Geschmack: Charakteristisch

EIGENSCHAFTEN:

Geschmack: Charakteristisch

Aromatisch, adstringierend, stimulierend, verdauungsfördernd und antiseptisch.

Aromatisch, adstringierend, stimulierend, verdauungsfördernd und antiseptisch

INDIKATIONEN:

Indikationen:

Inappetenz

Inappetenz, langsame Verdauung, Meteorismus, Magen-Darm-Krämpfe, Colitis, Gastritis, Bronchitis

Aromatisch, anregend, verdauungsfördernd und antiseptisch

VORSICHTSMASSNAHMEN:

Vorsichtsmaßnahmen:

Kann Sensibilisierung verursachen

Kann Berührungsempfindlichkeit der Mundschleimhaut verursachen.

Kann Berührungsempfindlichkeit der Mundschleimhaut verursachen

KONTRAINDIKATIONEN:

KONTRAINDIKATIONEN:

Schwangerschaft

Schwangerschaft, gastroduodenales Ulkus.

Schwangerschaft, gastroduodenales Ulkus

(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)

(QUELLE: VADEMECUM PLANTAS MEDICINALES PLAMECA)

Nährwertangaben (100 g)

Energie

457 kcal

Fett (g)

Transfette (g)

Gesättigtes Fett (g)

0.0

0.0

0,0

0,0

Kohlenhydrate (g)

Zucker (g)

85.7

85.7

0,0

Ballaststoffe (g)

57,14

Protein (g)

0,0

Salz (mg)

35,7

Allergiehinweis

Allergiehinweis

Gemäß Datenblatt

Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:

Es enthält KEIN GLUTEN oder eine der Verbindungen, die für Zöliakie verantwortlich sind.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe.

Allergene: Enthält keine Allergene als Zutaten

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann

IN ORIGIN

MÖGLICHE TRÄGER

Ja

Ja

Nein

Ja

Nein

Getreide, das Gluten enthält

Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Kamut oder ihre Hybridsorten und deren Erzeugnisse

Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Kamut oder ihre Hybridsorten und deren Erzeugnisse

X

X

X

X

Krebstiere

Krebstiere

Und abgeleitete Produkte

X

X

X

X

Eier

Und abgeleitete Produkte

X

X

X

X

Fisch

Und Nebenerzeugnisse

X

X

X

X

Peanuts

Und abgeleitete Produkte

X

X

X

X

Sojateig

Sojateig

Und abgeleitete Produkte

X

X

X

Milch

Und Folgeprodukte (einschließlich Laktose)

Milch

X

X

X

X

Nüsse

Früchte

Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, australische Walnüsse und Nussprodukte

X

X

X

Apio

Und Folgeprodukte (bezogen auf Saatgut)

X

X

X

Mostaza

Und Folgeprodukte (bezogen auf Saatgut)

X

X

X

Sesam

Und Folgeprodukte (als Saatgut bezeichnet)

Und Folgeprodukte (als Saatgut bezeichnet)

X

X

X

X

Schwefeldioxid und Sulfite

Schwefeldioxid und Sulfite

In Konzentrationen von mehr als 10 mg/Kg oder mg/L, ausgedrückt als SO2

X

X

X

X

Lupinen

Und abgeleitete Produkte

X

X

X

X

Mollusken

Mollusken

Und abgeleitete Produkte

X

X

X

X

Betrachtung:

An einem kühlen, trockenen Ort, geschützt vor Lichtquellen.

ERKLÄRUNG ÜBER NICHT GENETISCH VERÄNDERT

ERKLÄRUNG ÜBER NICHT GENETISCH VERÄNDERT

1. Das Produkt fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und der Verordnung (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Daher unterliegt es nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der oben genannten Verordnung.

2. im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO dürfen die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten werden

3. unser Unternehmen verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert

4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird.

3

Einschlägiges Recht

- VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

- VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

- Königlicher Erlass 2242/1984, vom 26. September 1984, zur Verabschiedung des Technisch-Sanitären Reglements für die Herstellung, den Verkehr und den Handel mit Gewürzen und Gewürzmischungen sowie spätere Änderungen

- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

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- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe und nachfolgende Änderungen.

Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission

-VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen

-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen

-VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

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Glutenfrei
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