Artischockenblatt zerkleinert

von Alesframa

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Alcachofera (CYNARA SCOLYMUS L.) geschnittene Blätter

Er regt die Entgiftungsfunktion der Leber an, beugt der Bildung von Gallensteinen vor, obwohl er sie nicht auflöst (er enthält Cynarin, eine sehr starke Säure, die die Gallensekretion anregt), senkt den Cholesterin- und Blutzuckerspiegel. Twirkt auch auf die Zellen der Nieren, um die Urinausscheidung zu erhöhen

Glutenfrei
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Alcachofera (CYNARA SCOLYMUS L.) geschnittene Blätter

Allium (CYNARA SCOLYMUS L.)

Diese Pflanze stammt aus Äthiopien, wächst jedoch im gesamten Mittelmeerraum. Verwendet werden die Blätter, die hauptsächlich im ersten Jahr oder gegen Ende der Blütezeit geerntet werden.

Die Blätter werden verwendet

Medizinische Verwendung

  • Erleichtert die Ausscheidung von Giftstoffen aus der Leber
  • Schützt die Leber
  • Hilft bei der Beseitigung von Ödemen
  • Es ist sehr nützlich bei einer trägen oder verstopften Leber
  • Es ist angezeigt bei Steroiditis
  • Es erleichtert die Verdauung und die Ausscheidung von Fetten
  • Stimuliert die Regeneration der Leberzellen
  • Artischocke ist stark entschlackend
  • Es wird in Fällen von Fettleber
  • empfohlen
  • Senkt den Blutzuckerspiegel
  • Es wird in Fällen von Fettleber
  • empfohlen
  • Es hilft bei der Beseitigung von Zellulitis
  • Erzeugt ein Gefühl der Sättigung
  • Es ist angezeigt bei Hepatitis
  • Es hat eine choleretische Wirkung, die die Gallensekretion
  • erhöht
  • Verbessert die Ausscheidung von Gasen und Blähungen
  • Lindert Hauterkrankungen wie Akne, Ekzem oder Dermatitis
  • Bekämpft Verstopfung, da es den Stuhlgang anregt
  • Es hilft bei der Gewichtsabnahme und wird daher für eine Diät zur Gewichtsreduzierung empfohlen
  • Durch die Anregung der Flüssigkeitsausscheidung ist die Artischocke nicht nur bei Flüssigkeitsansammlungen angezeigt, sondern auch sehr vorteilhaft bei hoher Harnsäure, Arthritis oder Kreislauferkrankungen

    Verwendung

    Verwendung

    • Aufguss oder Abkochung bei 5%: 50 Gramm frische Blätter pro Liter Wasser. Etwa 15 Minuten ziehen lassen und täglich einen Liter vor den Mahlzeiten einnehmen.

    Risiken

    Keine toxischen Wirkungen oder Nebenwirkungen. Nicht für die Anwendung in der Stillzeit empfohlen, da der bittere Geschmack in die Muttermilch übergeht

    Lagerung

    Lagerung

    Lagerung an einem kühlen, trockenen Ort

    Kühl und trocken lagern, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungsquellen.

    Kühl und trocken lagern, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungsquellen

    Erklärung von Allergien

    Erklärung von Allergien

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

    Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

    ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

    Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

    Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

    GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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    Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

    Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

    1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
    2. Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
    3. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
    4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

    VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

    • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
    • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
    • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
    • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
    • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
    • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
    • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
    • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
    • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
    • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
    • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

    Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

    HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

    DIABETISCHE EIGNUNG : JA

    VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

    DIABETIKERGEeignet : JA

    VEREINBARKEIT FÜR VEGANER: JA

    FREUNDLICH FÜR VEGANER: JA

    EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

    NICHT

    EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

    Automatisch übersetzt

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