BOCKSHORNKLEESAMEN (BOCKSHORNKLEE)

von Alesframa

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Anwendungsempfehlungen

Zum Abnehmen: Nehmen Sie einen Aufguss von Bockshornklee auf nüchternen Magen

Für die Gewichtsabnahme: Nehmen Sie einen Aufguss von Bockshornklee auf nüchternen Magen, sehr heiß und mit dem Saft einer Zitrone

Gegen Arthritis: 4 mal pro Woche, auf nüchternen Magen, einen Aufguss von Bockshornklee mit dem Saft einer Zitrone und einen weiteren 20 Minuten nach jeder Mahlzeit mit geriebenem Ingwer.

Glutenfrei
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Weitere Informationen

Samen von Bockshornklee (Fenugreek)

Saubere, gesunde Samen von Trigonella foenumgraecum

Bockshornklee (Fenugreek)

Samen von Trigonella foenumgraecum

Eigenschaften

  • Vitamin
  • Remineralisierend
  • Nährstoffreich
  • Emollient
  • Beruhigend
  • Beruhigend

Angaben

Anorexie, Gewichtsverlust, Dyspepsie, Verstopfung, Katarrh, Gastritis, Stomatitis

Außen bei Gingivitis, Furunkeln, Vaginitis, Ekzemen.

Außen bei Gingivitis, Furunkeln, Vaginitis, Ekzemen

Kontra-Indikationen

Schwangerschaft, Stillen (bitterer Geschmack), Bronchitis und Asthma.

Empfehlungen für die Verwendung

  • Zum Abnehmen: Achten Sie auf eine Ernährung, die wenig raffinierte Produkte und Weißmehl sowie Kuhmilch und Milchprodukte enthält, da diese Lebensmittel den Körper mit Giftstoffen und gesättigten Fetten anreichern. Nehmen Sie eine Infusion von Bockshornklee auf nüchternen Magen, sehr heiß und mit dem Saft einer Zitrone
  • Gegen Arthritis: Vermeiden Sie Zucker und raffinierte Mehle sowie Kuhmilch. 4 mal pro Woche, auf nüchternen Magen, eine Infusion von Bockshornklee mit dem Saft einer Zitrone und eine weitere 20 Minuten nach jeder Mahlzeit mit geriebenem Ingwer.
  • Äußerlich: Bei wunden Stellen im Mund, Zahnfleischentzündungen oder Halsschmerzen mit dem Aufguss gurgeln und ihn dann ausspucken

ANBAU UND ERNTE

PART PLANT: SEEDS

VORSTELLUNG: GANZ/VERHÄLT

Herkunftsland: INDIEN

Kollektion: Handverlesen

KARAKTERISTISCHE ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN

Farbe: Gelb, senfgelbGeruch: Typisch, ohne FremdgeruchAussehen: Korrekt

Nährwertangaben (pro 100 g):

Konservierung

Kühl und trocken lagern, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungen.

Erklärung von Allergien

Erklärung von Allergien

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

  1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
  2. Im Falle einer zufälligen Verunreinigung mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte.
  3. Im Falle einer zufälligen Verunreinigung überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
  4. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
  5. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

DIABETISCHE EIGNUNG : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIRKTIVITÄT : JA

VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA

FREUNDLICH FÜR VEGANER : JA

EIGNET SICH FÜR CELIACS : NEIN

Automatisch übersetzt

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