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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

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Weitere Informationen

Erzeugnis, das aus reifem, frischem Knoblauch bester Qualität gewonnen wird. Der Knoblauch wird gewaschen, geputzt, geschält und in Scheiben geschnitten, bevor er getrocknet wird

KARAKTERISTISCHE ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN

  • Farbe: gelblich getoastet, entsprechend den anerkannten Normen
  • Geruch: Intensiv.
  • Geruch: Intensiv
  • Erscheinungsbild: Flocken
  • Glätte: typisch
  • Flocken
  • Textur: typisch für Knoblauch
  • Geschmack: charakteristisch für Knoblauch.
  • Geschmack: typisch für Knoblauch.
  • Geschmack: typisch für Knoblauch

Nährwertangaben (100 g)

  • Geschmack: typisch für Knoblauch.
  • Geschmack: typisch für Knoblauch
      • Energiewert: 377,4 KCal
      • Fett: 0,4 g
      • Gesättigte Fettsäuren AC. Gesättigtes Fett: 0,4 g
      • Gesättigtes Fett: 0,4 g
      • Kohlenhydrate: 77,6 g
      • Zucker: 2,4 g
      • Proteine: 16,8 g
      • Salz (Na x 2,5): 0,07 g
      • Salz (Na x 2,5): 0,07 g

    Konservierung

    Kühl, trocken und vor starken Gerüchen und Kontaminationsquellen geschützt aufbewahren

    Kühl, trocken und vor starken Gerüchen und Kontaminationsquellen geschützt aufbewahren

    Erklärung von Allergien

    Erklärung von Allergien

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden

    Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.

    ALERGEN: Sulfite.

    /p>

    Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

    Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Wir können jedoch nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Verunreinigung in der Pflanze vorhanden sind.

    GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

    Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann

    IN ORIGIN

    MÖGLICHE TRÄGER

    Ja

    Ja

    Nein

    Ja

    Nein

    Getreide, das Gluten enthält

    Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Kamut oder ihre Hybridsorten und deren Erzeugnisse

    Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Kamut oder ihre Hybridsorten und deren Erzeugnisse

    X

    X

    X

    Krebstiere

    Und abgeleitete Produkte

    X

    X

    X

    X

    Eier

    Und abgeleitete Produkte

    X

    X

    X

    X

    Fisch

    Und Nebenerzeugnisse

    X

    X

    X

    X

    Peanuts

    Und abgeleitete Produkte

    X

    X

    X

    X

    Sojateig

    Sojateig

    Und abgeleitete Produkte

    X

    X

    X

    X

    Milch

    Und Folgeprodukte (einschließlich Laktose)

    Milch

    X

    X

    X

    X

    Nüsse

    Früchte

    Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, australische Walnüsse und Nussprodukte

    X

    X

    X

    Apio

    Und Folgeprodukte (bezogen auf Saatgut)

    X

    X

    X

    Mostaza

    Und Nebenerzeugnisse (als Saatgut bezeichnet)

    Und Nebenerzeugnisse (als Saatgut bezeichnet)

    X

    X

    X

    Sesam

    Und Folgeprodukte (als Saatgut bezeichnet)

    Und Folgeprodukte (als Saatgut bezeichnet)

    X

    X

    X

    Schwefeldioxid und Sulfite

    Schwefeldioxid und Sulfite

    In Konzentrationen von mehr als 10 mg/Kg oder mg/L ausgedrückt als SO2

    Schwefeldioxid und Sulfite

    X

    X

    X

    Lupinen

    Und abgeleitete Produkte

    X

    X

    X

    Mollusken

    Mollusken

    Und abgeleitete Produkte

    X

    X

    X

    X

    NICHT GENETISCH VERÄNDERTE ERKLÄRUNG

    1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebens- und Futtermittel) und der Verordnung (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Es unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der oben genannten Verordnung.

    2. im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO dürfen die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten werden

    3. unser Unternehmen verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert

    4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird.

    5

    Einschlägiges Recht

    - VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

    - VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

    - Königlicher Erlass 2242/1984, vom 26. September 1984, zur Verabschiedung des Technisch-Sanitären Reglements für die Herstellung, den Verkehr und den Handel mit Gewürzen und Gewürzmischungen sowie spätere Änderungen

    - Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

    - Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

    - Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

    /p>

    - Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe und nachfolgende Änderungen.

    Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission

    - VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen

    -Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen

    Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

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