GLUTENFREIER EXTRA SCHARFER GEMAHLENER CAYENNEPFEFFER

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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

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Weitere Informationen

Runde Frucht von Capsicum frutencens Linnaeus. Ihre Farbe ist dunkel- bis hellrot. Charakteristischer Geruch und stark stechender Geschmack

Gemahlener Cayennepfeffer ist das Pulver, das durch Mahlen der Früchte einer oder mehrerer Arten von Capsicum (Chili oder Chili) gewonnen wird, die zuvor getrocknet wurden.

Produkt, das durch Mahlen der getrockneten, gesunden und sauberen Früchte der Sorten Capsicum frutescens und/oder Capsicum Annuum gewonnen wird

Die Farbe ist dunkel- bis hellrot. Charakteristischer Geruch und stark stechender Geschmack

Herkunft: Indien/China/Spanien/Peru

Gemahlener Cayennepfeffer ist das Pulver, das durch Mahlen der Früchte einer oder mehrerer Arten von Capsicum (Chili oder Chili) gewonnen wird, die zuvor getrocknet wurden.

ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN:
  • Farbe: Dunkel bis hellrot
  • Geruch: Charakteristisch
  • Geschmack: Starke Schärfe (>70000 Scoville-Einheiten)
  • Geschmack: Starke Schärfe (>70000 Scoville-Einheiten)
  • Aussehen: Puder

Nährwert berechnet in g/100g:

ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:

NICHT GLUTEN enthaltend

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

Nachfolgend finden Sie eine Liste allergener Zutaten, die gemäß der Richtlinie 2003/89/EG zum Schutz der Verbraucher auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

Erklärung von nicht gentechnisch veränderten

  1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
  2. Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
  3. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
  4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
  • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:

HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden

DIABETISCHE EIGNUNG : JA

VEGETARISCHE EIGNUNG : JA

DIRKTIVITÄT : JA

VEREINBARKEIT FÜR VEGANER: JA

FREUNDLICH FÜR VEGANER: JA

Unterstützung für CELIACS : JA

Ja

Unterstützung für CELIACS : JA

Andere nicht-kulinarische Verwendungen:

Es ist antiseptisch, enthält Vitamin C und Beta-Carotin. Sie stärkt das Herz und die Arterien, reguliert den Blutkreislauf und den Blutdruck.
Sie ist ein Antiseptikum und enthält Vitamin C und Beta-Carotin
Es kann als äußeres Antiseptikum verwendet werden, eine dünne Schicht auf der gereinigten Wunde vernichtet Keime und beschleunigt den Heilungsprozess
Auch bei der Behandlung von Infektionen der Zähne und des Zahnfleisches, zur Beseitigung von Schmerzen und Entzündungen, wofür es auf die Zahnbürste aufgetragen und sanft auf die betroffenen Stellen gebürstet wird,
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