PAPRIKA SUPER ESSENZ "AL" DOSE 70G

von Alesframa

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Dose von 125g Brutto / 75g Netto Produkt aus dem Mahlen reifer, gesunder, sauberer und trockener Früchte verschiedener Sorten von Capsicum annuum L. ohne Zugabe von künstlichen Farbstoffen.
Glutenfrei
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Alesframa
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Weitere Informationen

125g Bruttogewicht / 75g Nettogewicht

ZUTATEN

Produkt aus der Vermahlung von reifen, gesunden, sauberen und trockenen Früchten verschiedener Sorten von Capsicum annuum L. ohne Zugabe von künstlichen Farbstoffen.

ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN:

Farbe: Rot

Geschmack: scharf

Aussehen: Pulver

Lagerung

An einem kühlen und trockenen Ort aufbewahren, fern von starken Gerüchen und Kontaminationsquellen.

ALLERGENERKLÄRUNG

Entsprechend den technischen Datenblättern des/der Lieferanten/s:

ENTHÄLT KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, WEDER ALS KREUZKONTAMINATION

ALLERGENE: Enthält keine Allergene als Zutaten oder als Kreuzkontamination

Gemäß der Richtlinie 2003/89/EG wird nachfolgend eine Liste von allergenen Inhaltsstoffen aufgeführt, die auf dem Etikett ausgewiesen werden müssen, um die Verbraucher zu schützen, da das Vorhandensein dieser Substanzen Allergien verursachen kann.

GENETISCH NICHT VERÄNDERTE ERKLÄRUNG

  1. Das Produkt fällt nicht unter die Anwendungsbereiche der Verordnungen (EG) 1829/2003 (Lebensmittel und Futtermittel GVO) und (EG) 1830/2003. Das bedeutet, dass es weder GVO enthält noch daraus besteht, noch aus GVO hergestellt wurde oder Zutaten enthält, die aus GVO hergestellt wurden. Daher unterliegt es nicht den spezifischen Kennzeichnungsanforderungen der genannten Verordnung.
  2. Sollte es zu einer versehentlichen Kontamination mit GVO kommen, würde diese nicht die in dieser Verordnung festgelegten Schwellenwerte überschreiten.
  3. Unser Lieferant hat ein Identitätssystem eingerichtet, das die beiden oben genannten Punkte garantiert.
  4. Es wird keine Änderung am gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher informiert wird.

ANWENDBARE GESETZGEBUNG

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittelprodukte
  • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, die daraus hergestellt wurden, sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
  • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen an den Verbraucher und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5
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