INHALTSSTOFFE
Leinsamen (LINUM USITATISIMO). Die kleinen Leinsamen sind glatt, flach und von brauner oder goldener Farbe. Sie haben einen angenehmen, nussigen Geschmack.
Der Geschmack von Leinsamen ist nussig
Der dezent warme, nussige Geschmack von Leinsamen, kombiniert mit einer Fülle von Omega-3-Fettsäuren, macht sie in der Ernährung vieler Verbraucher immer beliebter.
Sie verleihen vielen Lebensmitteln wie Brot, Keksen und Salaten Geschmack und Nährwert.
Leinsamen sind eine großartige Möglichkeit, vielen Lebensmitteln Geschmack und Nährwert zu verleihen
GESCHMACKSEIGENSCHAFTEN
/p> Geschmack und Nährwerteigenschaften
Geschmack und Aroma
Gemahlene Leinsamen und ihr Öl sind das ganze Jahr über erhältlich. Leinsamen sind etwas größer als Sesamsamen und haben eine harte Schale, die glatt und glänzend ist. Ihre Farbe reicht von tiefem Bernstein bis zu rötlich-braun, je nachdem, ob es sich um goldenen oder braunen Flachs handelt. Während ganze Leinsamen ein weiches Knuspern bieten, werden die Nährstoffe in gemahlenen Samen leichter absorbiert.
Leinsamen werden leichter absorbiert
Nährwertangaben (100 g)
Nährstoffe (100 g)
Energie: 623 kcalGesamtes gesättigtes Fett 42,2 g 3,7 g 0,0 gCholesterin 0,0 mgNatrium 30 mgGesamtkohlenhydrate Zucker 28,9 gEiweiß 18,3 gBallaststoffe 27,3 gKalzium 255 mgEisen 5,7 mg
Herkunft
Europa/Kanada/Russland
Konservierung
Kühl und trocken lagern, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungen
Erklärung von Allergien
Erklärung von Allergien
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden
Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.
ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe
Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten
Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jedem Produktionslauf durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind
GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG
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Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.
Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann
ALESFRAMA, SL verfügt über ein Allergen-Management-System gemäß den Verordnungen 609/13 und 1169/2011.
Allergen-Management-System gemäß den Verordnungen 609/13 und 1169/2011
ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN
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Gemäß dem KÖNIGLICHEN ERLASS 1334/1999 vom 31. Juli 1999 zur Genehmigung der allgemeinen Vorschriften für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln und seiner späteren Änderungen. Und Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission.
Dieses Produkt entspricht den folgenden Normen:
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Stoff |
Gegenwart im Produkt
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Gegenwärtig im Werk
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Getreide, das Gluten enthält: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder ihre Hybridsorten und daraus hergestellte Produkte
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Nein Nein
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Ja
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Krustentiere und Krustentierprodukte Krustentiere und Krustentierprodukte Krustentiere und Krustentierprodukte
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Nein Krustentiere und Krustentierprodukte
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Nein
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Eier und Produkte auf Eibasis Nein |
Nein Eier und Eierprodukte
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Nein |
Fisch und Fischprodukte Fisch und Fischprodukte
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Nein | Fisch und Fischprodukte
Nein |
Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis
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Nein Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis
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Nein
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Sojabohnen und Produkte auf Sojabasis
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Nein
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Nein
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Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose) Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
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Nein Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
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Nein
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Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse oder australische Walnüsse und Nussprodukte
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Nein |
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Ja
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Copiumund abgeleitete Produkte.
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Nein
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Ja
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Senfund daraus hergestellte Produkte.
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Nein
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Ja
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Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen
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Nein Sesamsamen und Sesamsamenprodukte
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Ja
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Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2
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Nein |
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Nein |
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Lupinen und Lupinenprodukte Lupinen und Lupinenprodukte
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Nein Lupinen und Lupinenprodukte
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Nein |
Molluskenschalen und Muschelprodukte Molluskenschalen und Muschelprodukte Molluskenschalen und Muschelprodukte
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Nein Molluskenschalen und Schalentierprodukte
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Nein |
Nicht genetisch veränderte Erklärung
Erklärung der nicht genetisch veränderten Erklärung
- Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
- Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
- Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird
VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN
- VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
- Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
- Verordnung (EG) Nr. 608/2004
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates