INHALTSSTOFFE
Trockenprodukt, das durch Mahlen der reifen, gesunden und sauberen Früchte der Paprika "Capsicum annum", Linnaeus, oder "Capsicum longum", D. C., gewonnen wird. Trocknen in der Sonne oder mit Heißluft.
Trocknen in der Sonne oder mit Heißluft
KARAKTERISTISCHE ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN:
Farbe: rot
Farbe: rot
Farbe: rot
Geruch: stechend
Erscheinungsbild: Puder
Aussehen: Puder
Konservierung
Kühl und trocken lagern, fern von starken Gerüchen und Verunreinigungen.
Erklärung von Allergien
Erklärung von Allergien
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann in anderen Verpackungen als kg. oder 5 kg nicht garantiert werden.
ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe
Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann es Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten. in anderen Formaten als kg. oder 5 kg
Sowohl in unseren Einrichtungen als auch in denen unserer Lieferanten werden nach jeder Produktion Reinigungs- und Desinfektionsprozesse durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um die Abwesenheit von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die in der Pflanze aufgrund einer zufälligen Kontamination in anderen Verpackungen als kg oder 5 kg vorhanden sind
GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG
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Nachfolgend finden Sie eine Liste allergener Zutaten, die gemäß der Richtlinie 2003/89/EG aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.
Erklärung von nicht gentechnisch veränderten
- Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
- Im Falle einer zufälligen Verunreinigung mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte.
- Im Falle einer zufälligen Verunreinigung überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
- Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
Es werden keine Änderungen am gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird
VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN
- VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
- Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
- Verordnung (EG) Nr. 608/2004
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
Anpassung an ETHNISCHE GRUPPEN UND ANDERE:
HALALAL-Eignung : JA, offizielles Zertifikat nicht vorhanden
DIABETISCHE EIGNUNG : JA
VEGETARISCHE EIGNUNG : JA
DIRKTIVITÄT : JA
VEREINBARKEIT FÜR VEGANER : JA
FREUNDLICH FÜR VEGANER : JA
EIGNUNG FÜR CELIACS : JA Ausschließlich im 5 kg und 5 kg FORMAT
PASSEND FÜR CELIACS : JA