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Glutenfrei
ZUTATEN: Schwarzer Tee, getrocknete Kokosnussstücke und Aromen
Sahnige Mischung mit einem Hauch von Exotik
INHALTSSTOFFE
90% schwarzer Tee, getrocknete Kokosnussstücke und Aromen. Eine cremige Mischung mit einem Hauch von Exotik
Herkunft
VIETNAM
VIETNAM
MADE IN
SPAIN
SPAIN
GESCHMACKSEIGENSCHAFTEN:
GESCHMACKSEIGENSCHAFTEN:
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ANLEITUNGEN
Erhitzen Sie das Wasser auf 70 bis 90 Grad, geben Sie für eine Tasse 1 gestrichenen Esslöffel des Produkts in einen Filter oder ein Sieb mit einer Öffnung von höchstens 0,4 mm; gießen Sie das heiße Wasser über die Blätter und lassen Sie es 3 bis 5 Minuten stehen
Lagerung
Lagerung bei Raumtemperatur. Maximale Temperatur 20°C und maximale relative Luftfeuchtigkeit 60%.
Lagerung bei Raumtemperatur
ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:
Es enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werden
Gemäß dem Datenblatt des/der Lieferanten.
ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe.
Hergestellt in einer Industrie, die Produkte verarbeitet, die Sulphite, Soja, Nüsse, Milch und deren Derivate enthalten. Kann Sellerie, Senf und Sesam enthalten
Mais und Senf
Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Zulieferer nach jeder Produktion durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind
Kühl, trocken und vor Licht geschützt lagern
Kühl, trocken und vor Licht geschützt lagern
Gemäß dem KÖNIGLICHEN ERLASS 1334/1999 vom 31. Juli 1999 zur Genehmigung der allgemeinen Vorschriften für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln und seiner späteren Änderungen. Und Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. Dieses Produkt entspricht den folgenden Normen: Stoff Gegenwart im Produkt Gegenwärtig im Werk Glutenhaltiges Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridsorten und daraus hergestellte Produkte
Nein Nein Ja Krustentiere und Krustentierprodukte Krustentiere und Krustentierprodukte Krustentiere und Krustentierprodukte
Nein Krustentiere und Krustentierprodukte
Nein Eier und Produkte auf Eibasis Nein Nein Eier und Eierprodukte
Nein Fisch und Fischprodukte Fisch und Fischprodukte
Nein Nein Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis
Nein Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis
Nein Sojabohnen und Produkte auf Sojabasis Nein Ja Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose) Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
Nein Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
Ja Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse oder australische Walnüsse und Nussprodukte
Nein Nein Ja Copiumund abgeleitete Produkte. Nein Ja Senfund Folgeprodukte. Nein Ja Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen
Nein Sesamsamen und Sesamsamenprodukte
Nein Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2
Ja Ja Ja Lupinen und Lupinenprodukte Lupinen und Lupinenprodukte Lupinen und Lupinenprodukte Lupinen und Lupinenprodukte
Nein Lupinen und Lupinenprodukte
Nein Molluskenschalen und Muschelprodukte Molluskenschalen und Muschelprodukte Molluskenschalen und Muschelprodukte
Nein Nein Schadstoffe und Mykotoxine: Der Höchstwert für Kontaminanten und Mykotoxine wird durch die Verordnungen 1881/2006/EG, 488/2014/EG, 1006/2015/EG und 165/2010/EG geregelt; für Pestizide wird die Verordnung EG 396/2005 eingehalten, sowie die Verordnung EG 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in Lebensmitteln - Dieses Produkt entspricht dem allgemeinen Lebensmittelrecht 178/2002/EG und der Verordnung EG 852/2004 über Lebensmittelhygiene. -Mikrobiologie: entspricht den THIE-Empfehlungen für mikrobiologische Anforderungen und der EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, definierte Kriterien für die Analyse von Lysteria monocytogenes. Mikrobiologie: entspricht den THIE-Empfehlungen für mikrobiologische Anforderungen und der EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, definierte Kriterien für die Analyse von Lysteria monocytogenes
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN Erklärung GMO
Fisch und Fischprodukte
Nach den Erklärungen unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass die Produkte nicht aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemäß den Verordnungen 1829/2003/EC und 1830/2003/EC stammen, und dass außerdem die Bestrahlungstechnik in unseren Produkten nicht verwendet wird, in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 348/2001.
Bestrahlung wird in unseren Produkten nicht verwendet, in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 348/2001
Bestrahlung Dieses Produkt wurde keiner Art von ionisierender Strahlung ausgesetzt. Dieses Produkt wurde keiner Art von ionisierender Strahlung ausgesetzt
Verpackung
Durch die Zulassung unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass unsere Produkte der EG-Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der EG-Verordnung 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und der EG-Verordnung 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen
Pestizide und PHA's
Unser Lieferant hat in seinem Qualitätssystem die Kontrolle von Pestiziden und PHAs in Übereinstimmung mit der aktuellen EU-Gesetzgebung festgelegt