CURRY MADRAS

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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

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Weitere Informationen

Der Geschmack und Geruch Indiens in unserer Mischung mit verschiedenen aromatischen Gewürzen (Kurkuma, Koriander, Cayenne, Nelken, Kreuzkümmel, Ingwer...)

Der Geschmack und Geruch Indiens in unserer Mischung mit verschiedenen aromatischen Gewürzen (Kurkuma, Koriander, Cayenne, Nelken, Kreuzkümmel, Ingwer...)

INHALTSSTOFFE

Mischung verschiedener aromatischer Gewürze (Kurkuma, Koriander, Cayenne, Nelken, Kümmel, Ingwer)

Mischung verschiedener aromatischer Gewürze (Kurkuma, Koriander, Cayenne, Nelken, Kümmel, Ingwer)

ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN

KALAKTERISTIK

Farbe: ORANGE

Farbe: ORANGE

SPRUCH: CHARAKTERISTISCH

GESCHMACK: CHARAKTERISTISCH

Geschmack: gemahlen

Geschmack: gemahlen

ERNÄHRUNGSWERT

Nährwert pro 100 g

  • Energie 324 kcal 1352 kJ
  • Kohlenhydrate 55,83 g
  • Zucker 2,76 g
  • Ballaststoffe 53,2 g
  • Fett 14,01 g
  • Proteine 14,29 g
  • Wasser 8,80 g
  • Retinol (Vit. A) 1 μg (0%)
  • Tiamin (Vit. B1) 0,176 mg (14%)
  • Riboflavin (Vit. B1) 0,176 mg (14%)
  • Riboflavin (Vit. B2) 0,200 mg (13%)
  • Riboflavin (Vit. B2) 0,200 mg (13%)
  • Niacin (Vit. B3) 3.260 mg (22%)
  • Niacin (Vit. B3) 3.260 mg (22%)
  • Vitamin B6 0,105 mg (8%)
  • Vitamin B6 0,105 mg (8%)
  • Vitamin C 0,7 mg (1%)
  • Vitamin C 0,7 mg (1%)
  • Vitamin E 25,24 mg (168%)
  • Vitamin E 25,24 mg (168%)
  • Vitamin K 99,8 μg (95%)
  • Vitamin K 99,8 μg (95%)
  • Kalzium 525 mg (53%)
  • Kalzium 525 mg (53%)
  • Eisen 19,10 mg (153%)
  • Magnesium 255 mg (69%)
  • Magnesium 255 mg (69%)
  • Phosphor 367 mg (52%)
  • Kalium 367 mg (52%)
  • Kalium 1170 mg (25%)
  • Kalium 1170 mg (25%)
  • Natrium 52 mg (3%)
  • Zink 4,70 mg (47%)

(% der empfohlenen Tagesdosis für Erwachsene)

  • Nährwertangaben

    Die oben beschriebenen Nährwerte wurden aus öffentlich zugänglichen Datenbanken verschiedener offizieller Stellen entnommen und sollten als Richtwerte betrachtet werden. Die tatsächlichen Werte können je nach Sorte, Herkunft, Anbau- und Erntebedingungen, Klima usw. variieren.

    Die tatsächlichen Werte können je nach Sorte, Herkunft, Anbau- und Erntebedingungen, Klima usw. variieren

    GRUNDLEGENDE VORSCHRIFTEN UND RECHTSKONFORMITÄT

    /p>

    Sowohl das Produkt selbst als auch das Verpackungsmaterial entsprechen den geltenden europäischen und internationalen Rechtsvorschriften für Produkte und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie den Vorschriften über Rückstandshöchstmengen für Pestizide, Schwermetalle und andere Kontaminanten.

    Sowohl das Produkt selbst als auch das Verpackungsmaterial entsprechen den geltenden europäischen und internationalen Rechtsvorschriften für Produkte und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie den Vorschriften über Rückstandshöchstmengen für Pestizide, Schwermetalle und andere Kontaminanten

    Weder das Erzeugnis noch seine Bestandteile oder damit zusammenhängende Materialien wurden bestrahlt oder mit ionisierenden Strahlen zur Konservierung, Keimreduzierung oder zu einem anderen Zweck behandelt

    LAGERBEDINGUNGEN:

    Kühl, trocken und vor Licht geschützt aufbewahren

    ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

    ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

    Gemäß dem Merkblatt

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Gemäß dem technischen Datenblatt des/der Lieferanten:

    Enthält KEIN GLUTEN ALS ZUTAT, Aber das Fehlen von Spuren kann nicht garantiert werdenin Verpackungen außer 1 KG.

    ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe

    Aufgrund von Kreuzkontaminationen kann in anderen Verpackungen als 1 kg GLUTEN, Sellerie, Nüsse, Senf und Sesam enthalten

    Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Zulieferer nach jeder Produktion durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Kontamination in der Pflanze vorhanden sind

    GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE 2006/142/EG ÜBER ZUTATEN UND ALLERGENKENNZEICHNUNG

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    Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann.

    Nachfolgend finden Sie gemäß der Richtlinie 2003/89/EG eine Liste allergener Zutaten, die aus Gründen des Verbraucherschutzes auf dem Etikett angegeben werden müssen, da das Vorhandensein dieser Stoffe Allergien auslösen kann

    ALESFRAMA, SL verfügt über ein Allergen-Management-System gemäß den Verordnungen 609/13 und 1169/2011.

    Allergen-Management-System gemäß den Verordnungen 609/13 und 1169/2011

    ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

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    Fisch und Fischprodukte

    Gemäß dem KÖNIGLICHEN ERLASS 1334/1999 vom 31. Juli 1999 zur Genehmigung der allgemeinen Vorschriften für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln und seiner späteren Änderungen. Und Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission.

    Dieses Produkt entspricht den folgenden Normen:

    Stoff

    Gegenwart im Produkt

    Gegenwärtig im Werk

    Getreide, das Gluten enthält: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder ihre Hybridsorten und daraus hergestellte Produkte

    Nein

    Nein

    Ja

    Krustentiere und Krustentierprodukte

    Krustentiere und Krustentierprodukte

    Krustentiere und Krustentierprodukte

    Nein

    Krustentiere und Krustentierprodukte

    Nein

    Eier und Produkte auf Eibasis

    Nein

    Nein

    Eier und Eierprodukte

    Nein

    Fisch und Fischprodukte

    Fisch und Fischprodukte

    Nein

    Nein

    Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

    Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

    Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

    Nein

    Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

    Nein

    Sojabohnen und Produkte auf Sojabasis

    Nein

    Nein

    Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)

    Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)

    Nein

    Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)

    Nein

    Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse oder australische Walnüsse und deren Erzeugnisse

    Nein

    Ja

    Copiumund abgeleitete Produkte

    Nein

    Ja

    Senfund daraus hergestellte Produkte.

    Nein

    Ja

    Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen

    Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen

    Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen

    Nein

    Sesamsamen und Sesamsamenprodukte

    Ja

    Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2.

    Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2

    Nein

    Nein

    Lupinen und Lupinenprodukte

    Lupinen und Lupinenprodukte

    Nein

    Lupinen und Lupinenprodukte

    Nein

    Molluskenschalen und Muschelprodukte

    Molluskenschalen und Muschelprodukte

    Molluskenschalen und Muschelprodukte

    Nein

    Molluskenschalen und Schalentierprodukte

    Nein

    NICHT GENETISCH VERÄNDERTE ERKLÄRUNG

    1. Das Produkt fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1829/2003 (GVO-Lebensmittel und -Futtermittel) und (EG) 1830/2003. Mit anderen Worten: Es enthält keine GVO oder besteht nicht aus GVO, wird nicht aus GVO hergestellt und enthält keine aus GVO hergestellten Zutaten. Er unterliegt daher nicht den besonderen Kennzeichnungsvorschriften der genannten Verordnung.
    2. Im Falle einer zufälligen Kontamination mit GVO überschreitet sie nicht die in der genannten Verordnung festgelegten Schwellenwerte
    3. Unser Lieferant verfügt über ein Identitätssystem, das beides garantiert
    4. Es werden keine Änderungen an dem gelieferten Produkt vorgenommen, ohne dass der Kunde vorher darüber informiert wird

    VERBINDLICHE RECHTSVORSCHRIFTEN

    • VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
    • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
    • Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
    • Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
    • Verordnung (EU) Nr. 1669/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, richtlinie 90/496/EWG des Rates, Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission
    • Verordnung (EG) Nr. 608/2004
    • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit sowie spätere Änderungen
    • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
    • VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und nachfolgenden Änderungen
    • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
    • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates
  • Automatisch übersetzt