KALAHARI ROOIBOS

KALAHARI ROOIBOS

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Merkmale und Eigenschaften

Glutenfrei

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Weitere Informationen

Rooibos (77%), Kakaosamen, Hibiskusblüten, Aromen und Zitronengras

Rötlicher Aufguss mit Zitrusaromen und Schokolade. Eine ideale Kombination

INHALTSSTOFFE

Gewürzblatt für Lebensmittel

Lebensmitteltaugliches Pflanzenblattgewürz. Rooibos (77%), Kakaosamen, Hibiskusblüten, Aromen und Zitronengras.

Es wirkt wohltuend bei Verdauungs- und Darmbeschwerden

Es ist vorteilhaft bei Verdauungs- und Darmbeschwerden, zur Stärkung der Zähne und Knochen, bei einigen Hautproblemen, für die Mundgesundheit durch die Beseitigung von Bakterien. Er hat eine antioxidative Wirkung, wirkt remineralisierend, bringt das Nervensystem ins Gleichgewicht und hilft bei der Gewichtsabnahme, da er ein mildes Diuretikum ist

ORIGEN

EUROPÄISCHE UNION

ORGANOLEPTISCHE EIGENSCHAFTEN:

Farbe: orange

Orange:

Orange

Farbe: orange

Farbe: orange

Farbe: orange

Geruch: Zitrusfrüchte.

Geschmack: Zitrusfrüchte

Geschmack: fruchtig

Geschmack: fruchtig

ANLEITUNG

Wasser zwischen 70º und 90º erhitzen, für eine Tasse 1 gestrichenen Esslöffel des Produkts in einen Filter oder ein Sieb mit einer Öffnung von höchstens 0,4 mm geben; das heiße Wasser über die Blätter gießen und 3 bis 5 Minuten ziehen lassen

ERKLÄRUNG VON ALLERGIEN

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Gemäß dem technischen Merkblatt des/der Lieferanten:

Es enthält KEIN GLUTEN oder eine der Verbindungen, die für Zöliakie verantwortlich sind.

ALLERGEN: Enthält keine Allergene als Inhaltsstoffe. Hergestellt in einer Industrie, die Produkte verarbeitet, die Sulfite, Soja, Nüsse, Milch und deren Derivate enthalten. Kann Sellerie, Senf und Sesam enthalten

Mais, Senf, Sesam

Mais, Senf und Sesam

Reinigungs- und Desinfektionsprozesse werden sowohl in unseren Einrichtungen als auch in den Einrichtungen unserer Lieferanten nach jeder Produktion durchgeführt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, sowie Selbstkontroll- und Überprüfungssysteme, um das Fehlen von Spuren zu bestätigen. Allerdings können wir nicht behaupten, dass die Produkte frei von Allergenen sind, die aufgrund einer zufälligen Verunreinigung in der Pflanze vorhanden sind

Kühl, trocken und vor Licht geschützt lagern

Kühl, trocken und vor Licht geschützt lagern

Fisch und Fischprodukte

Gemäß dem KÖNIGLICHEN ERLASS 1334/1999 vom 31. Juli 1999 zur Genehmigung der allgemeinen Vorschriften für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln und seiner späteren Änderungen. Und Anhang II der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission sowie der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission.

Dieses Produkt entspricht den folgenden Normen:

Stoff

Gegenwart zum Produkt

Gegenwärtig im Werk

Getreide, das Gluten enthält: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder ihre Hybridsorten und daraus hergestellte Produkte

Nein

Nein

Nein

Krustentiere und Krustentierprodukte

Krustentiere und Krustentierprodukte

Krustentiere und Krustentierprodukte

Nein

Krustentiere und Krustentierprodukte

Nein

Eier und Produkte auf Eibasis

Nein

Nein

Eier und Eierprodukte

Nein

Fisch und Fischprodukte

Fisch und Fischprodukte

Nein

Nein

Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

Nein

Erdnüsse und Produkte auf Erdnussbasis

Nein

Sojabohnen und Produkte auf Sojabasis

Nein

Ja

Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)

Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)

Nein

Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)

Ja

Nüsse: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashews, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse oder australische Walnüsse und Nussprodukte

Nein

Nein

Ja

Copiumund abgeleitete Produkte

Nein

Ja

Senfund daraus hergestellte Produkte.

Nein

Ja

Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen

Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen

Sesamsamen und Erzeugnisse auf der Grundlage von Sesamsamen

Nein

Sesamsamen und Sesamsamenprodukte

Nein

Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2.

Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, bezogen auf das gesamte SO2

Ja

Ja

Lupinen und Lupinenprodukte

Lupinen und Lupinenprodukte

Lupinen und Lupinenprodukte

Lupinen und Lupinenprodukte

Nein

Lupinen und Lupinenprodukte

Nein

Molluskenschalen und Muschelprodukte

Molluskenschalen und Muschelprodukte

Molluskenschalen und Muschelprodukte

Nein

Molluskenschalen und Schalentierprodukte

Nein

- Kontaminanten und Mykotoxine: Höchstwerte für Kontaminanten und Mykotoxine sind in den Verordnungen 1881/2006/EG, 488/2014/EG, 1006/2015/EG und 165/2010/EG geregelt; für Pestizide werden die EG-Verordnung 396/2005 sowie die EG-Verordnung 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln eingehaltenDieses Produkt entspricht der allgemeinen Lebensmittelnorm 178/2002/EG und der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene. -Mikrobiologie: entspricht den THIE-Empfehlungen für mikrobiologische Anforderungen und der EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, definierte Kriterien für die Analyse von Lysteria monocytogenes.

Mikrobiologie: entspricht den THIE-Empfehlungen für mikrobiologische Anforderungen und der EG-Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, definierte Kriterien für die Analyse von Lysteria monocytogenes

Durch die Zulassung unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass unsere Produkte der EG-Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der EG-Verordnung 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und der EG-Verordnung 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen.

- Durch die Zulassung unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass unsere Produkte der EG-Verordnung 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen

- Gemäß den Erklärungen unserer Lieferanten können wir bestätigen, dass die Produkte nicht aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemäß den Verordnungen 1829/2003/CE und 1830/2003/CE stammen, und dass wir außerdem keine Bestrahlungstechnik in unseren Produkten verwenden, was dem Königlichen Dekret 348/2001 entspricht.

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